Informationen über geltende Regelungen bezüglich zugelassener Kfz-Anhänger-Kombinationen und deren Nutzung auf den Autobahnen der Bundesrepublik Deutschland mit einer Geschwindigkeit von 100km/h.
   
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: 
    

1. Sie müssen eine Bescheinigung besitzen, dass mit dem Anhänger 100 km/h gefahren werden kann

Die Bescheinigung erhalten sie von Ihrer TÜV-STATION nach der Begutachtung und Dokumentenprüfung. Zusätzlich muss der Anhänger folgende technische Voraussetzungen erfüllen:
  • der Anhänger muss über eine Leistungsfähigkeit verfügen, die 100-km/h-Fahrten ermöglicht
  • die montierten Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein
  • die Bereifung am Anhänger muss für  Geschwindigkeiten bis mindestens 120 km/h zugelassen sein (Geschwindigkeitsindex L).
  • Je nach Anhängerausstattung müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, die auf die Wahl eines geeigneten Zugfahrzeugs einfluss haben
  • Dabei wird das erforderliche Mindestgewicht des Zugfahrzeugs festgelegt.
  
Im Falle des Zugfahrzeugs:
    
Insofern der Anhänger die vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt, ist dieser mit folgenden Kraftfahrzeugen kombinierbar: 
  • Personenkraftwagen (ohne Einschränkungen hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts)
  • Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt.
  • Busse deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, mit  einer Sonderzulassung, ausgestellt von der zuständigen Behörde,  welche gemäß  §18 abs. 5 Nr. 3 der Ausnahmeverordnung StVO die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h genehmigt.
  • Das Zugfahrzeug muss über einen Automatischen Blockierverhinderer (ABV) verfügen. Sollte das Fahrzeug zusätzlich mit einer Fahrdynamikregelung ausgestattet sein, die mit dem Anhänger kompatibel zusammenarbeitet, gelten andere Anforderungen in Bezug auf das Eingewichst. Achtung! Fahrzeuge mit (ESP) zu dem ein Gutachten vorliegt und das bestätigt, dass sich das Fahrverhalten nachweislich bis Tempo 120 km/h gegenüber der Nichtausstattung verbessert. Ob der KFZ über ein ESP-System verfügt, ist den Fahrzeugdokumenten zu entnehmen.

Kombinationen für Kraftfahrzeuge:

  • Das Massenverhältnis von maximaler Gesamtmasse des Anhängers zum Leergewicht  des Zugfahrzeugs muss eingehalten werden
  • Das Leergewicht des Zugfahrzeugs muss mit dem vereinbarten Zielwert übereinstimmen
  • Dem Leergewicht entspricht ein gesondert festgelegter Zielwert insofern das Zugfahrzeug mit einem speziellen fahrdynamischen Stabilitätssystem ausgerüstet ist
  • Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze der jeweils kleinere Wert gilt.
  • Zulässige Gesamtmasse Anhänger ≤ zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug
  • Zulässige Gesamtmasse Anhänger ≤ zulässige Anhängelast Zugfahrzeug

   

2. Eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung ist erforderlich.

Die zuständige Behörde bescheinigt die Zulassung des Anhängers für 100-km/h-Fahrten. Um das entscheidende Zulassungsdokument und die „Tempo 100“-Plakette zu erhalten, muss der Fahrer die von uns erhaltenen Erklärungen vorlegen. Bitte befestigen Sie die Plakette an der Außenseite des Hecks, obere, linke Ecke des Anhängers.
    

3. Sie können jetzt mit 100 km/h fahren! 

Mit diesem Anhänger - in Verbindung mit dem festgelegtem Leergewicht des Zugfahrzeugs - ist die Fahrt mit der Geschwindigkeit von 100 km/h auf den deutschen Autobahnen und Schnellstraße erlaubt.Die Bestätigung und die Bescheinigung müssen auf Anfrage beim Straßenverkehrsamt im Original vorgelegt werden. Sowohl der Fahrer als auch der Fahrzeugbesitzer sind für die Einhaltung der notwendigen Anforderung der Kfz-Anhänger-Kombination zur Verantwortung zu ziehen. Die Nichteinhaltung der vorgegeben Regelung ist Gesetywiedrig und unterliegen Bußgeldstrafe. Das Fahrzeug und der Fahrer müssen immer in Topform sein - Sie sind verantwortlich für Mensch und Ware.

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